Zuletzt aktualisiert am 14. August 2026
Wer eine Tierkrankenversicherung abschließt, kann meist nicht sofort Leistungen in Anspruch nehmen: Fast alle Anbieter setzen eine sogenannte Wartezeit an. Was das genau bedeutet, wie lange sie dauert und welche Ausnahmen es gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Foto: Taylor Kopel / Unsplash
Was ist die Wartezeit?
Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem Sie zwar bereits Beiträge zahlen, aber noch keine Leistungen aus der Versicherung beanspruchen können. Sie soll verhindern, dass Tierhalter erst dann eine Versicherung abschließen, wenn eine Erkrankung bereits absehbar ist – ein Schutz für die Versichertengemeinschaft vor Missbrauch.
Wie lange dauert die Wartezeit üblicherweise?
Bei den meisten Anbietern liegt die Wartezeit zwischen 3 und 9 Monaten, abhängig vom Tarif und der Versicherungsart. Krankenversicherungen mit umfassenderem Leistungsumfang setzen tendenziell längere Wartezeiten an als reine OP-Versicherungen.
Gibt es Ausnahmen?
Bei vielen Tarifen gilt die Wartezeit nicht für Unfälle: Verletzt sich Ihr Tier durch einen plötzlichen, von außen einwirkenden Unfall, greift der Versicherungsschutz häufig sofort. Für krankheitsbedingte Behandlungen gilt dagegen in der Regel die volle Wartezeit.
Warum sich ein früher Vertragsabschluss lohnt
Da die Wartezeit erst nach Vertragsabschluss zu laufen beginnt und in dieser Zeit keine krankheitsbedingten Leistungen abgesichert sind, lohnt sich der Abschluss einer Tierkrankenversicherung, solange Ihr Hund oder Ihre Katze noch jung und gesund ist. Ein später Abschluss bedeutet: länger ungeschützt, während das gesundheitliche Risiko mit dem Alter tendenziell steigt.
Vergleichen Sie jetzt die Hundekrankenversicherung oder Katzenkrankenversicherung im Detail.
Häufige Fragen zur Wartezeit
Kann ich die Wartezeit umgehen?
In der Regel nicht – die Wartezeit ist fester Vertragsbestandteil. Manche Anbieter werben mit „ohne Wartezeit“, meist gilt das dann nur für bestimmte Leistungsbausteine (z. B. Unfallschutz).
Was passiert, wenn mein Tier während der Wartezeit erkrankt?
Die Behandlungskosten werden in diesem Fall nicht von der Versicherung übernommen. Die Erkrankung kann zudem als Vorerkrankung gewertet werden und spätere Leistungen für dieses Krankheitsbild ausschließen.
Gilt die Wartezeit auch bei einem Versichererwechsel?
Ja, in der Regel beginnt bei jedem neuen Vertrag eine neue Wartezeit – unabhängig davon, wie lange Sie zuvor bei einem anderen Anbieter versichert waren.
Ist die Wartezeit bei der Hunde-OP-Versicherung genauso lang wie bei der Krankenversicherung?
Das ist tarifabhängig, tendenziell setzen aber reine OP-Versicherungen eher kürzere Wartezeiten an als umfassende Krankenversicherungen.
